Energieausweis für Nichtwohngebäude online

Veröffentlicht am: 09/05/2025
Letztes Update: 09/05/2025
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Energieberater erstellt Energieausweis für Gewerbe-Immobilie

In der Immobilienbranche gewinnt der Energieausweis für Nichtwohngebäude immer mehr an Bedeutung. Dieses Dokument dient als wichtiger Indikator für die Energieeffizienz von Gewerbeimmobilien und ist gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) für zahlreiche Gebäude verpflichtend.

Bei Verkauf, Neuvermietung oder Leasing von gewerblichen Immobilien müssen Eigentümer einen gültigen Energieausweis vorlegen, der Auskunft über den Energieverbrauch oder -bedarf gibt. Besonders bei Objekten mit Publikumsverkehr besteht zudem eine Aushangpflicht, die den transparenten Umgang mit Energiekennwerten fördert. Der Ausweis enthält neben den energetischen Kennwerten auch wertvolle Modernisierungsempfehlungen, die zur Energieeinsparung beitragen können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Energieausweis ist für Nichtwohngebäude bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung gesetzlich verpflichtend und basiert auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).
  • Es gibt zwei Arten: Der Verbrauchsausweis basiert auf gemessenen Daten der letzten drei Jahre, während der Bedarfsausweis den theoretischen Energiebedarf anhand des Gebäudezustands berechnet.
  • Für Gebäude mit Publikumsverkehr besteht eine Aushangpflicht: bei behördlichen Gebäuden ab 250 m², bei privaten Gebäuden ab 500 m² Nutzfläche.
  • Der Energieausweis ist zehn Jahre gültig, enthält obligatorische CO₂-Emissionsangaben und Modernisierungsempfehlungen zur Energieeffizienzverbesserung.
  • Qualifizierte Energieberater mit baunaher Ausbildung dürfen Energieausweise ausstellen, wobei die Preise für Verbrauchsausweise ab etwa 100 € und für Bedarfsausweise ab 400 € beginnen.

Energieausweis für gewerbliche Gebäude: Pflicht und Nutzen

Der Energieausweis ist für viele Immobilienbesitzer ein alter Hut, aber bei Gewerbeimmobilien gelten teilweise andere Regeln. Seit 2009 ist der Energieausweis auch für Nichtwohngebäude Pflicht – ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz im Immobilienmarkt.

Ich erinnere mich noch gut an einen Kunden, der seine Bürofläche verkaufen wollte und völlig überrascht war, dass er dafür einen Energieausweis benötigt. „Aber das ist doch nur für Wohnungen,“ meinte er. Ein weit verbreiteter Irrtum! Tatsächlich ist die Dokumentation der energetischen Qualität bei Nichtwohngebäuden genauso wichtig wie bei Wohngebäuden.

Was ist der Energieausweis und warum ist er auch für Gewerbe Immobilien verpflichtend?

Der Energieausweis ist sozusagen der „Energiesteckbrief“ eines Gebäudes. Er dokumentiert die energetische Qualität und macht sie vergleichbar – egal ob bei Wohngebäude oder Nichtwohngebäude. Im Gegensatz zum Energieausweis für Wohngebäude werden bei gewerblichen Gebäuden auch Faktoren wie Beleuchtung, Kühlung und Lüftung berücksichtigt.

Warum ist der Ausweis für Gewerbeimmobilien verpflichtend geworden? Ganz einfach: Nichtwohngebäude verbrauchen erhebliche Energiemengen und bieten oft großes Einsparpotenzial. Die Pflicht zum Energieausweis soll für mehr Transparenz sorgen und Anreize zur energetischen Modernisierung schaffen.

Bei Neuvermietung, Verkauf oder Verpachtung müssen Sie den Energieausweis potenziellen Mietern oder Käufern unaufgefordert vorlegen. Bei Gebäuden mit Publikumsverkehr gilt zusätzlich eine Aushangpflicht – dazu später mehr.

Gesetzliche Grundlagen: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Früher regelte die Energieeinsparverordnung (EnEV) die Anforderungen an Energieausweise. Seit November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die maßgebliche Rechtsgrundlage. Es fasst verschiedene energiebezogene Vorschriften zusammen und regelt auch die Regelungen zum Energieausweis für Nichtwohngebäude.

§ 88 GEG legt fest, dass für gewerblich genutzte Immobilien bei Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung ein Energieausweis vorgelegt werden muss. Die Nichtbeachtung kann teuer werden – Bußgelder bis zu 15.000 € sind möglich!

Das GEG 2020 unterscheidet zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Welcher davon für Ihr Nichtwohngebäude der richtige ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Arten des Energieausweises für Nichtwohngebäude und ihre Anwendung

Bei Nichtwohngebäuden gibt es wie bei Wohngebäuden zwei Arten von Energieausweisen: den verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten Energieausweis. Beide haben ihre Berechtigung – aber auch ihre Grenzen.

Der Verbrauchsausweis: Analyse des Energieverbrauchs

Der verbrauchsorientierte Energieausweis basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Er erfasst, wieviel Energie im Gebäude verbraucht wurde – für Heizung, Warmwasser und bei Nichtwohngebäuden auch für Beleuchtung, Kühlung und andere technische Anlagen.

Der große Vorteil des Verbrauchsausweises: Er zeigt den realen Energieverbrauch. Allerdings ist dieser stark vom Nutzerverhalten abhängig. Ein Gebäude kann energetisch schlecht sein, aber wenn es nur teilweise genutzt wird, täuscht der niedrige Verbrauch über die mangelhafte energetische Qualität hinweg.

Der verbrauchsbasierten Ausweis ist in der Regel günstiger zu erstellen. Preise starten bei rund 100 € für kleinere Gewerbeimmobilien. Für die Erstellung müssen die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vorliegen, wobei der Stromverbrauch erfasst und nach Anwendungsbereichen aufgeschlüsselt werden muss.

Der Bedarfsausweis: Berechnung des Energiebedarfs

Im Gegensatz dazu wird beim bedarfsorientierten Energieausweis der theoretische Energiebedarf des Gebäudes berechnet. Basis dafür sind bauliche Merkmale wie Wärmedämmung, Fenster, Heizung und Anlagentechnik.

Der Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude ist unabhängig vom Nutzerverhalten und liefert vergleichbare Werte. Er berücksichtigt auch den Bedarf an elektrischer Energie für Beleuchtung und gegebenenfalls Klimatisierung – ein wichtiger Unterschied zum Wohngebäude.

Die Erstellung ist allerdings aufwändiger und teurer. Für einen Bedarfsausweis müssen Sie mit Kosten ab 400 € rechnen, abhängig von der Größe und Komplexität des Gebäudes. Der höhere Preis ergibt sich aus dem Berechnungsaufwand – das Gebäude wird quasi energetisch „durchleuchtet“.

Meine Erfahrung zeigt: Bei gemischt genutzten Gebäuden mit Wohn- und Nichtwohngebäudeteilen sind separate Berechnungen pro Zone nötig. Das kann die Kosten weiter in die Höhe treiben.

Welcher Ausweis ist für Ihr Nichtwohngebäude vorgeschrieben?

Für welchen Energieausweis Sie sich entscheiden können – oder müssen – hängt von verschiedenen Faktoren ab:

GebäudesituationVorgeschriebener Ausweis
NeubauBedarfsausweis
Bestandsgebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, Bauantrag vor 1.11.1977Bedarfsausweis
Bestandsgebäude, Bauantrag ab 1.11.1977Wahlfreiheit zwischen den beiden Ausweistypen

Bei den meisten Bestandsgebäuden besteht also eine Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Ausnahmen gelten für Neubauten und sehr alte Gebäude – hier ist der Bedarfsausweis verpflichtend.

Bei Nichtwohngebäuden mit Nutzfläche von mehr als 250 m² lohnt sich meist ein genauerer Blick auf die energetischen Kennwerte. Vor allem bei gewerblichen Immobilien mit hohem Stromverbrauch können Einsparpotenziale erheblich sein.

Falls bereits ein Energieausweis vorliegt, der nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt wurde, bleibt dieser bis zum Ablauf seiner Gültigkeit von 10 Jahren gültig.

Energieausweis erstellen lassen: Das sollten Sie wissen

Die Erstellung eines Energieausweises ist kein Hexenwerk, aber auch nichts für Laien. Sie sollten daher auf qualifizierte Energieberater setzen, die Erfahrung mit Nichtwohngebäuden haben.

Wer stellt den Energieausweis aus? Qualifizierte Energieberater

Nicht jeder darf einen Energieausweis ausstellen. Das GEG legt fest, wer zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt ist. Bei Nichtwohngebäuden sind das hauptsächlich:

  • Architekten und Ingenieure bestimmter Fachrichtungen
  • Personen mit entsprechender Zusatzqualifikation im Bereich Energieberatung
  • Handwerksmeister bestimmter Gewerke mit Weiterbildung

Vor allem für den Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude ist Fachwissen unerlässlich. Ein Energieberater mit Erfahrung im Nichtwohngebäudebereich kennt die Besonderheiten, die sich beispielsweise aus der technischen Ausstattung von der Wohnnutzung unterscheidet.

„Ich hatte mal einen Fall, wo ein Kunde für sein Hotelgebäude einen günstigen Online-Energieausweis bestellt hatte“, erzählt mir ein Kollege aus der Branche. „Die Berechnung war komplett falsch, weil die Besonderheiten bei Hotels nicht berücksichtigt wurden.“ Solche Fehler können teuer werden!

Modernisierungsempfehlungen: Pflicht oder Kür?

Bei jedem Energieausweis – egal ob für Wohn- oder Nichtwohngebäude – sind Modernisierungsempfehlungen verpflichtender Bestandteil. Diese Empfehlungen sollen aufzeigen, wie sich die Energieeffizienz des Gebäudes verbessern lässt.

In der Praxis sind diese Modernisierungsempfehlungen oft eher allgemein gehalten. Bei Nichtwohngebäuden könnten sie beispielsweise umfassen:

  • Optimierung der Heizungsanlage
  • Verbesserung der Wärmedämmung
  • Einsatz effizienterer Beleuchtungssysteme
  • Optimierung von Lüftungsanlagen

Gute Energieberater gehen hier ins Detail und geben konkrete, auf das Gebäude zugeschnittene Empfehlungen. Diese können bei der energetischen Modernisierung wertvolle Hinweise geben und langfristig zu erheblichen Kosteneinsparungen führen.

Mein Tipp: Nehmen Sie die Modernisierungsempfehlungen ernst! Besonders bei älteren Gewerbeimmobilien lässt sich durch gezielte Modernisierungsmaßnahmen eine erhebliche Verbesserung der Energieeffizienz erreichen.

Aushangpflicht in Gebäuden mit Publikumsverkehr

Für bestimmte Nichtwohngebäuden gilt eine besondere Regelung: die Aushangpflicht. Der Energieausweis muss in diesen Fällen an gut sichtbarer Stelle ausgehängt werden.

Die Pflicht zum Aushang des Energieausweises gilt für:

  • Behördlich genutzten Gebäude mit Nutzfläche und starkem Publikumsverkehr von mehr als 250 m²
  • Private Gebäude mit starkem Publikumsverkehr ab einer Nutzfläche von mehr als 500 m²

Beispiele für Gebäude mit Publikumsverkehr sind etwa Hotels, Kaufhäuser, Banken oder Restaurants. Der Ausweis muss gut sichtbar angebracht werden – verstecken in einem Nebenraum gilt nicht!

Dass der Energieausweis ausgehängt werden muss, ist vielen Betreibern nicht bekannt. Mir ist schon mehrmals aufgefallen, dass selbst in großen Kaufhäusern oder bei Behörden der Energieausweis fehlte. Die Kontrollen werden jedoch zunehmend strenger.

Häufige Fragen zum Energieausweis für Nichtwohngebäude

Bei meiner Arbeit als Energieberater stoße ich immer wieder auf die gleichen Fragen zum Energieausweis für Nichtwohngebäude. Hier die wichtigsten Antworten:

Ist der Energieausweis für mein Nichtwohngebäude wirklich Pflicht? Ja, beim Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung ist die Vorlage eines gültigen Energieausweises verpflichtend. Bei Gebäuden mit Publikumsverkehr besteht zudem eine Aushangpflicht.

Was ist der Unterschied zwischen dem Energieausweis für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude? Der wesentliche Unterschied liegt in der Berücksichtigung des Stromverbrauchs. Während bei Wohngebäuden hauptsächlich Heizenergie und Warmwasser betrachtet werden, spielen bei Nichtwohngebäuden auch Strom für Beleuchtung, Kühlung und andere technische Anlagen eine Rolle.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig? Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre. Falls bereits ein Energieausweis bereits vorhanden ist, behält dieser bis zum Ablauf seine Gültigkeit – sofern keine größeren energetischen Änderungen am Gebäude vorgenommen wurden.

Gibt es Ausnahmen von der Energieausweispflicht? Ja, für Gebäude unter 50 m² Nutzfläche, denkmalgeschützte Immobilien oder solche mit temporärer Nutzung (unter vier Monaten pro Jahr) gelten Ausnahmeregelungen.

Was passiert, wenn ich keinen Energieausweis vorlegen kann? Die Nichtvorlage kann mit Bußgeldern bis zu 15.000 € geahndet werden. Käufer oder Mieter können zudem die Vorlage einfordern.

Die CO₂-Emissionen des Gebäudes müssen übrigens im Energieausweis verpflichtend angegeben werden – ein wichtiger Aspekt für umweltbewusste Mieter und Käufer. Die Farbskala von grün (effizient) bis rot (ineffizient) macht die Energieeffizienz auf einen Blick erkennbar.

Letztendlich ist der Energieausweis nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein nützliches Instrument zur Bewertung von Gewerbeimmobilien. Er schafft Transparenz und hilft, Energiekosten zu senken – wenn man ihn richtig nutzt und die enthaltenen Modernisierungsempfehlungen umsetzt.

Oder wie mein alter Professor immer sagte: „Der Energieausweis ist wie ein Fieberthermometer – er zeigt an, dass etwas nicht stimmt, aber die Behandlung müssen Sie selbst in die Hand nehmen.“

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